Versorgung

Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld, Unterhaltsbeitrag, Unfallfürsorge und Übergangsgeld auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften, aus der Kriegsopfer-V. oder dem Soldaten-Versorgungsgesetz gewährt werden. V. beruht nicht auf der Vorsorge des Berechtigten durch Beitragszahlung, sondern wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Vgl. auch Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten, Alters-V.

ist im Verwaltungsrecht die Sicherung des Lebensunterhalts außerhalb eines aktiven Dienstverhältnisses. Die V. ist für Beamte im Beam- tenversorgungsgesetz geregelt. Sie umfasst vor allem Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge und Übergangsgeld. V. können auch Kriegsopfer und Soldaten erhalten. Lit.: Gilbert, H./Hesse, G., Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes (Lbl.), 39. A. 2005; Kilger, H./Prossliner, M., Die Rechtsprechung zum Recht der berufsständischen Versorgung seit dem Jahre 2004, NJW 2006, 3108; Henke, K., Integrierte Versorgung, 2004




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