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Versicherungskosten

1 Aufwendungen einer Unternehmung für Fremdversicherung: Die bei Fremdversicherung entstehen den Aufwendungen müssen in der Kostenrechnung zeitlich abgegrenzt werden. Da es sich häufig um jährlich erfolgende Zahlungen handelt, erfolgt eine Aufteilung des Jahresbetrages in zwölf Monatsbeträge. Diese werden in der Gemeinkostenplanung als Plankosten und in der -. Kostenartenrechnung als Istkosten angesetzt. Der laufende Soll-Ist-Vergleich dieser Kostenarten kann somit aus der Kostenstellenrechnung ausgegliedert und statistisch oder buchhalterisch durchgeführt werden.

2. Kosten einer Unternehmung für Eigenversicherung:

Bei Eigenversicherung werden kalkulatorische Kosten angesetzt (’kalkulatorische Wagnisse). Die Zurechnung der Versicherungskosten ist nicht immer einfach. Sie können einmal außerbetriebliche Beschaffungsnebenkosten sein. Als solche kommen sie zum Einkaufspreis hinzu und sind in den Einstandspreisen, welche für die Bestandsbewertung maßgebend und für die Kalkulation Grundlage (hier müssen auch innerbetriebliche Beschaffungsnebenkosten verrechnet werden) sind, enthalten. Meistens sind Versicherungskosten aber Gemeinkosten, deren verursachungsgerechte Verrechnung schwierig ist. Kfz-Versicherungen können der Kostenstelle »Fuhrpark« zugerechnet werden. Feuerversicherungsprämien bezieht man am besten auf das in den einzelnen Kostenstellen versicherte Kapital oder auf bestimmte Kostenstellen (z.B. Grundstücke und Gebäude, technische Leitung, Lagerverwaltung, kaufmännische Leitung und Vertriebsleitung). Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung werden vielfach der Kostenstelle «Grundstück und Gebäude« angelastet.

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