Urabstimmung

geheime Abstimmung unter Gewerkschaftsmitgliedern über die Frage, ob sie streiken wollen. Voraussetzung für einen Streikbeschluß des Gewerkschaftsvorstandes ist die Zustimmung von 75 % der Abstimmenden.

Beschluss der Mitglieder einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft oder Untemehmer- organisation), einen Streik bzw. eine Aussperrung durchzuführen. U. ist bereits eine Kampfmassnahme und kann daher gegen die Friedenspflicht verstossen. Bei Streikabstimmungen nehmen nur organisierte Arbeiter teil; nach der Satzung der meisten Gewerkschaften ist eine Mehrheit von 75 % für den Streik erforderlich.

ist die Abstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern über einen Streik. Grundsätzlich beschließt der Gewerkschaftsvorstand einen Streik nur, wenn sich drei Viertel der abstimmungsberechtigten Mitglieder für ihn ausgesprochen haben. Das Ergebnis der U. hängt in hohem Maß von seiner psychologischen Vorbereitung ab. Lit.: Michlik, F., Die gewerkschaftliche Urabstimmung, 1995

ist eine geheime Abstimmung derjenigen Mitglieder einer Gewerkschaft, die für die Teilnahme an einem Streik in Betracht kommen. Nach den vom DGB aufgestellten Richtlinien zur Durchführung eines Streiks ist Voraussetzung für den Streikbeschluss des Gewerkschaftsvorstandes, dass bei der U. sich 75% der abstimmenden Mitglieder für den Streik aussprechen; dies gilt aber nicht mehr für alle Einzelgewerkschaften.




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