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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Umlagefinanzierung

In der Gesundheitswirtschaft: Ein Verfahren zur Finanzierung von Sozialversicherungen. Hierbei werden eingezahlte Beiträge der Versicherten im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren in der gleichen Zeit- bzw. Rechnungsperiode zur Finanzierung erbrachter Leistungen genutzt. Der Beitragszahler hat im Gegenzug einen Leistungsanspruch im Falle der Bedürftigkeit. In Deutschland sind die Renteversicherung sowie die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung umlagefinanziert. Eine Ausnahme bildet die so genannte Riester-Rente, die als freiwilliger ergänzender Bestandteil der Altersvorsorge kapitalgedeckt ist. Besondere Bedeutung hat die Frage der Umlagefinanzierung als Gegensatz zur Kapitaldeckung in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Diskussion um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung, das heißt der zunehmenden Alterung der Gesellschaft, auf die sozialen Sicherungssysteme. Schlagworte der Diskussion sind in diesem Zusammenhang die Bürgerversicherung und die Gesundheitsprämie.



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