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Rückkaufgeschäft

  Kompensationsgeschäft, bei dem die Lieferungen (Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen) der einen Partei durch Produkte bezahlt werden, die mit Hilfe der gelieferten Güter produziert, gefördert, transportiert oder veredelt werden.

Kompensationsgeschäft

sind eine Form der Verbundgeschäfte. Sie kommen hauptsächlich im Handel mit den Ostblockstaaten vor, dort vorwiegend im Anlagenbau. Dabei verpflichtet sich ein Lieferant von Anlagen (z.B. Walzwerke, Chemiekomplexe), auf diesen Anlagen hergestellte Produkte (dann z.B.: Stahlblech, Kunststoffe) bis zu einer bestimmten Höhe des Lieferwertes der Anlage als Bezahlung anzunehmen. Diese Produkte werden dann auf westlichen Märkten verkauft. Grund für diese Geschäfte ist der Mangel an Devisen bei den östlichen Partnern, die dieses Problem mit der Rückkaufsverpflichtung des West-Lieferanten umgehen oder mildern.

(engl.: Buy-back-Geschäft). Bes. Form eines Kompensationsgeschäfts, bei dem Lieferung und Gegenlieferung in einer unmittelbaren (technischen) Beziehung zueinander stehen: Bereitgestellte Produktionsanlagen, Rohstoffe oder Lizenzen werden langfristig (teilweise) dadurch finanziert, dass damit (später) produzierte Waren abgenommen werden.

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