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Repo-Geschäft

Bei Repogeschäften handelt es sich um „echte“ Pensionsgeschäfte, bei denen Kreditinstitute als Pensionsgeber auftreten. Bei echten Pensionsgeschäften überträgt der Pensionsgeber ihm gehörende Vermögensgegenstände (i.d.Repo-Geschäft Wertpapiere) an einen Dritten, den sogenannten Pensionsnehmer, gegen Zahlung eines bestimmten Betrags. Gleichzeitig wird vereinbart, daß die Vermögensgegenstände zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen. Die Vermögensgegenstände werden weiterhin beim Pensionsgeber in der Bilanz ausgewiesen. In Höhe des Betrages, den die Kreditinstitute für die befristete Überlassung der Vermögensgegenstände vom Pensionsnehmer erhalten, müssen sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer ausweisen. Sofern es sich bei diesem Pensionsnehmer um eine im Euroraum ansässige Nichtbank handelt, wird diese Verbindlichkeit unter der Rubrik „Repogeschäfte“ in M3 erfaßt.

siehe Repurchase Agreement

Repo bedeutet „repurchase Agreement“ und entspricht international einem allgemeinen Pensionsgeschäft.



Abkürzung für »Repurchase Agreements«.
Repurchase Agreements = Rückkaufvereinbarung bei Wertpapiergeschäften. Hierbei handelt es sich um Kredite, die durch Wertpapiere abgesichert sind. Hauptabwicklungsplatz für diese Geschäfte ist wegen der Mindestreservepolitik der Deutschen Bundesbank zzt. London.
Repo-Geschäfte sind eine häufig angewandte Form von Offenmarktgeschäften in verschiedenen Ländern, z. B. von der österreichischen Nationalbank.
Die beiden größten Binnen-Repo-Märkte der Welt sind die USA und Frankreich.
Siehe auch: Sell/Buy-back-Repos

, Rückkaufsvereinbarung, Pensionsgeschäft. Im Zuge von R.-G. werden Wertpapiere verkauft und zugleich deren Rückkauf - zu einem im Voraus festgesetzten Preis und i. d. R. zu einem bestimmten Termin vereinbart. R.-G. haben unterschiedliche Laufzeiten; die Dauer kann festgelegt (meist ein bis zwölf Monate) oder offen gelassen („bis auf weiteres") werden. Der Käufer eines Repos (der Pensionsnehmer) erhält als Verzinsung für sein investiertes Kapital die Repo-Rate. Der Verkäufer (Pensionsgeber) erzielt seinen Ertrag aus der Differenz der Verzinsung des Wiederanlagebetrages am Geldmarkt abzüglich der von ihm an den Pensionsnehmer gezahlten Repo-Rate.

(Pensionsgeschäfte) Handel in Wertpapieren, die zu einem bestimmten Preis abgegeben bzw. abgenommen werden, wobei gleichzeitig die Verpflichtung zum Gegengeschäft besteht, nämlich dieselben oder (im Sinne vertretbarer Gegenstände) gleiche Wertpapiere zu einem festen Preis an einem festgelegten Tag in der Zukunft zurückzunehmen bzw. zurückzugeben. Repogeschäfte der Monetären Finanzinstitute zählen in den Statistiken der Europäischen Zentralbank zu den Einlagen und spielen daher u.a. bei der Analyse und Steuerung der Geldmenge eine Rolle.

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