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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Regelleistungsvolumen

In der Gesundheitswirtschaft: Mit der Einführung des neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM 2000plus haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverbände) auch auf die Realisierung von sogenannten Regelleistungsvolumina (RLV) geeinigt. Regelleistungsvolumina sind ein Konzept, mit dem KBV und Krankenkassen die Menge der abgerechneten ärztlichen Leistungen steuern wollen. Allerdings haben sich die Vertragspartner für die Einführung der RLV auf eine Übergangsfrist verständigt, die bis Ende 2005 reicht. Ab Anfang 2006 sollen die Vergütungen der ambulanten ärztlichen Leistungen dann durch die Krankenkassen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf morbiditätsorientierte Kriterien umgestellt werden. Dieses Vorhaben beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe: Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz war beschlossen worden, zum 1.1.2007 die Vergütung der Vertragsärzte umzustellen. Zu diesem Zeitpunkt sollen die bisherigen Honorarbudgets abgeschafft und durch Regelleistungsvolumina ersetzt werden. Unter dem Regelleistungsvolumen versteht man den mit der Zahl und der Morbiditätsstruktur der Versicherten einer Krankenkasse ermittelten Behandlungsbedarf für eine bestimmte Zeitperiode. Dieser so festgestellte Behandlungsbedarf (Regelleistungsvolumen) wird dann in den Vereinbarungen der einzelnen KVen und Krankenkassen auf einzelne Arztgruppen verteilt. Damit entsteht das arztgruppenbezogene Regelleistungsvolumen. Der dritte Schritt ist die Bildung von arztbezogenen Regelleistungsvolumina aus den arztgruppenbezogenen Regelleistungsvolumina: Übersteigt die vom Arzt abgerechnete Leistungsmenge dieses arztbezogene Regelleistungsvolumen, werden Mehrleistungen grundsätzlich nur noch mit einem Bruchteil des eigentlich geltenden Punktwertes vergütet. Vorgesehen sind zehn Prozent des jeweils geltenden Punktwertes. Auf diese Weise soll eine Steuerung der Menge der abgerechneten Leistungen ermöglicht werden. Das neue Instrument der Regelleistungsvolumina wird in zwei Stufen eingeführt: Von April bis Dezember 2005 können die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland bereits mit der Einführung der Regelleistungsvolumina beginnen. Die zweite Möglichkeit: Sie arbeiten bis Ende 2005 mit der bisherigen Mengensteuerung, wenn diese in ihren Auswirkungen mit der gesetzlichen Regelung vergleichbar ist. Welche Option in der Übergangsphase gelten soll, müssen die KVen mit den Kassen in den Regionen vereinbaren. Spätestens ab Anfang 2007 gilt das neue Vergütungssystem dann nach den Gesetzesvorgaben uneingeschränkt.



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