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Rediskontierung

Weiterverkauf von Wechseln, die bereits durch eine Bank diskontiert wurden, an die Zentralbank (in der Bundesrepublik Deutschland: Deutsche Bundesbank bzw. die Landeszentralbanken).
Die Wechsel müssen nach § 19 Abs. 1 (3) BBankG folgenden wesentlichen Anforderungen genügen:
? Es muß sich um gute Handelswechsel handeln, denen ein Handels- oder Warengeschäft zugrunde liegt.
? Die Restlaufdauer darf höchstens 90 Tage betragen.
? Der Wechsel muß drei gute Unterschriften (Privatdiskonten: zwei Unterschriften) tragen, an einem Bankplatz fällig gestellt und auf dem Einheitsformular ausgestellt sein.

Diskont

Wechsel

Weiterverkauf von bereits diskontierten Wechseln an die Deutsche Bundesbank bzw. die Landeszentralbanken. Für jedes Kreditinstitut gibt es bei der zuständigen Landeszentralbank einen Höchstbetrag für die Diskontierung von Wechseln (Rediskontkontingent), der für jedes einzelne Kreditinstitut nach Normensätzen der Deutschen Bundesbank festgesetzt ist. Diskontpolitik.

-Diskontpolitik

Rediskont (Rediskontierung) ist der Weiterverkauf von Wechseln, die von einer Geschäftsbank diskontiert (angekauft) wurden (Diskontkredit), an die Zentralbank.

Hinweis:
Die Deutsche Bundesbank rediskontiert gemäß § 19 Bundesbankgesetz
nur Handelswechsel,

- die mindestens drei gute Unterschriften tragen,
- denen ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrundeliegt,
- deren Restlaufzeit höchstens drei Monate beträgt,
- die an einem Ort mit einer Zentralbank-Geschäftsstelle zahlbar sind.

Weiterverkauf eines Wechsels an die Zentralbank durch deren Geschäftspartner zur Beschaffung von Zentralbankgeld. Die den Wechsel einreichende Bank geht mit der Aufnahme eines solchen Rediskontkredits eine Eventualverbindlichkeit ein, da sie aus ihrem Indossament für die ordnungsgemäße Tilgung der Wechselschuld haftet. Nach Beendigung der Diskontpolitik Ende 1998 nimmt die Deutsche Bundesbank als integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken im Rahmen ihrer geldpolitischen Geschäfte Wechsel nur noch zum Pfand herein. Voraussetzung ist, dass es in Deutschland bzw. im Ausland zahlbare gute Handelswechsel sind (Inlands- bzw. Auslandswechsel), die auf Euro oder Einheiten einer nationalen Währung lauten und eine Laufzeit zwischen einem Monat und sechs Monaten aufweisen.

Auch: Rediskont.
Verkauf von diskontierten (angekauften) Wechseln der Kreditinstitute an die Deutsche Bundesbank bzw. an die Landeszentralbanken. Die Landeszentralbanken räumen den Kreditinstituten einen der Höhe nach begrenzten Diskontrahmen für den Ankauf von Wechseln ein. Dieses Rediskontkontingent wird für jedes Kreditinstitut nach Bestimmungen der Deutschen Bundesbank festgesetzt.
Durch Veränderungen der Kontingente ist die Bundesbank im Rahmen ihres geld- und währungspolitischen Instrumentariums in der Lage, den Geldmarkt (mit Ausstrahlungswirkung auf den Kapitalmarkt) zu beeinflussen.

Weiterverkauf von bereits diskontierten (angekauften) Wechseln; insb. seitens der Geschäftsbanken an die Zentralbank. Sie spielte im Rahmen der Diskontpolitik der Deutschen Bundesbank bis zum 31.12.1998 eine wichtige Rolle.

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