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Rabattarten

Siehe: Rabattart

1) Barrabatte und Warenrabatte: Mit dem Barrabatt (Reduzierung des Kaufpreises um einen prozentualen Anteil) verfolgt der Anbieter das Ziel der Kundenzufriedenheit, des höheren Warenumschlags und Umsatzwachstums. Nachteilig kann sich eine kritische Einstellung zur fairen Preiskalkulation beim Kunden auswirken. Demgegenüber bietet der Waren- oder Naturalrabatt dem Anbieter den Vorteil, dass er vom Kunden den Gegenwert des vollen Rechnungsbetrags erhält. Der Barrabatt wird i.d.Rabattart vom Kunden bevorzugt, da er sonst zur Abnahme zusätzlicher Waren »gezwungen« wird.
2) Mengenrabatte sind Konditionen, die sich auf die Abnahmemenge pro Lieferung beziehen mit dem Ziel, den Abnehmer zur Übernahme größerer Lieferbzw. Bestellmengen zu veranlassen. Fracht- und Lagerkosten-Ersparnisse leitet der Anbieter an den Abnehmer weiter.
3) Funktionsrabatte (auch Handelsrabatte genannt) werden vorwiegend dem Handel gewährt. Über diese Rabattart werden Leistungen (z.B. akquisitorische Leistungen, Übernahme des
Verkaufs- und Preisrisikos, Lagerhaltung), die der Hersteller auf den Handel delegiert hat, anteilig abgegolten.
4) Finanzierungsfunktionsrabatte: Hierzu gehören Skonto, Delkredere und Inkasso. Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass vom normalen oder Listenpreis, der bei Bezahlung des Rechnungsbetrags innerhalb eines bestimmten Zeitraums wirksam wird. Über Delkredere- und Inkassorabatte werden vom Handel übernommene Ausfallrisiken und zentral übernommene Regulierungsfunktionen (bei Handelsunternehmen mit Filialen führt zentrale Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu Einsparungen beim Anbieter) abgegolten.
5) Treuerabatte: Der Treuerabatt dient als Anreiz für einen Abnehmer, eine Ware nach Möglichkeit ausschließlich von einem Lieferanten zu beziehen. Treuerabatte dienen somit der längerfristigen Kundenbindung.
6) Zeitrabatte: Zeitrabatte gelten für einen bestimmten Bestellzeitpunkt (-zeitraum) oder Abnahmezeitpunkt (-zeitraum).
7) Bonus: Einen Preisnachlass als Sonderform des Rabattes erhält der Abnehmer am Ende einer Bezugsperiode für alle bis dahin getätigten Einkäufe.

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