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Passive Rechnungsabgrenzung

Siehe: Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Auf der Passivseite sind passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) auszuweisen, sofern es sich um Einnahmen vor dem Bilanzstichtag handelt, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Gegensatz: Auf der Aktivseite (Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, abgek. ARAP) sind Ausgaben auszuweisen, sofern sie Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Siehe auch   antizipative und   transitorische Posten.

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