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Mindestbuchhaltung des Einzelhandels

Die Mindestbuchhaltung des Einzelhandels ist eine zwischenform aus einfacher (Buchhaltung, einfache) und doppelter Buchhaltung (Buchhaltung, doppelte). Sie besteht aus folgenden Bestandteilen:
Zur Erfassung der Einnahmen ist täglich ein Kassenbericht zu erstellen. Die Einnahmen werden durch Kassensturz unter Berücksichtigung der aus der Kasse geleisteten Ausgaben ermittelt.
Im Geschäftstagebuch, das als » Hauptbuch der Mindestbuchhaltung gilt, werden neben den Anfangsbeständen die in Betriebskosten, Privatentnahmen, Waren ein und -verkaufe und in sonstige » Geschäftsvorfälle unterteilten Einnahmen und Ausgaben verbucht. Das Geschäftstagebuch wird in Form eines amerikanischen Journals gefuhrt (Übertragungsbuchhaltung).
Im » Wareneingangsbuch werden die Wareneinkäufe verbucht. Forderungen und Verbindlichkeiten sind getrennt aufzuzeichnen, Verbindlichkeiten können auch in einer besonderen Spalte des Wareneingangsbliches gebucht werden.
Durch Inventur und Abschluß des Geschäftstagebliches wird die Bilanz erstellt. Die Betriebskosten und Warenspalten des Geschäftstagebliches ermöglichen die Aufstellung einer einfachen GuV.

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