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Lokaler Versorgungsbedarf

In der Gesundheitswirtschaft: local medical service needBegriff aus der Bedarfsplanung. Lokaler Versorgungsbedarf liegt vor, wenn aufgrund der ungleichen Verteilung der Ärzte auf einen teilweise sogar rechnerisch überversorgten Planungsbereich an einzelnen Orten eine Unterversorgungssituation vorliegt. In diesen Fällen kann der Umfang der Leistungsbegrenzung angemessen erhöht werden. Die Feststellung, ob lokaler Versorgungsbedarf vorliegt, obliegt den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen nach Maßgabe der Bedarfsplanungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. §§ 100 Abs. 3, 101 SGB V



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