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Leerverkauf / Leerverkäufe

(auch Blankoverkauf)

Unter Leerverkauf versteht man den Verkauf eines Wertpapiers, welches der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt (noch) gar nicht besitzt.

Er muß sich dafür das Wertpapier von einem institutionellen Anleger leihen, wofür eine entsprechende Leihgebühr zu entrichten ist.

Verkauf von Wertpapieren (Waren) an der Börse (Warenbörse), ohne daß sie sich im Besitz des Verkäufers befinden. Der Verkäufer tätigt ein derartiges Geschäft in der Erwartung, daß die Kurse zum Erfüllungstermin ein niedrigeres Niveau haben, da er sich dann zu einem niedrigeren Einstandskurs eindecken kann.

ist beim -Termingeschäft der Verkauf eines auf Baisse spekulierenden Verkäufers, ohne daß er im Moment des Geschäftsabschlusses die Wertpapiere besitzt. Er hofft, im Zeitpunkt der Erfüllung diese billiger erstehen zu können.

Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt, sondern erst erwerben muß. An deutschen Börsen nicht möglich.

Verkauf einer Ware oder eines Wertpapiers per Termin (Termingeschäft), wobei der Verkäufer die zu liefernden Gegenstände bei Vertragsabschluss noch nicht besitzt, sondern sich bis zum vereinbarten Liefertermin damit einzudecken beabsichtigt; bei Aktien in den USA Verkauf geliehener Aktien. Leerverkäufe schliessen ein Risiko in Höhe der Differenz zwischen dem fest vereinbarten Terminkurs und dem ungewissen, evtl. höheren Kurs ein, zu dem der Terminverkäufer sich später eindecken muss.



Verkauf von Wertpapieren, die noch nicht im Besitz des Verkäufers sind und die er erst erwerben muss. Instrument einer Baisse-Spekulation. Dieses ist an deutschen Börsen nicht erlaubt.
Siehe auch: Fixen, Corner

Verkauf von Gütern, Aktien oder Wertpapieren auf dem Kassamarkt, die der Verkäufer selbst zum Zeitpunkt des Verkaufs tatsächlich gar nicht besitzt bzw. noch nicht erworben hat. Der Verkäufer spekuliert auf fallende Preise bzw. Kurse, um dann die von ihm bereits verkauften Güter, Aktien oder Wertpapiere selbst billiger kaufen zu können. Z. B. kann eine Bank in Erwartung fallender Kurse Aktien morgens um 11 Uhr leerverkaufen, abwarten, bis der Kurs gefallen ist und dann nachmittags um 16 Uhr die zur Vertragserfüllung erforderlichen Aktien selbst - billiger - kaufen. Vgl. Spekulation.

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