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Kostenzurechnungsprinzip

Die Kostenrechnungsprinzipien geben an, wie die Kosten den Kostenstellen und/ oder den Kostenträgern zuzuordnen sind. Sie stellen auf Zusammenhänge zwischen Kostenanf all und Bezugsobjekte ab, die sie möglichst wirklichkeitsgenau erklären und abbilden wollen. Sie liegen vor im Durchschnittsprinzip, Identitätsprinzip, Kosteneinwirkungsprinzip, Kostenverursachungsprinzip, Tragfähigkeitsprinzip.

Siehe Kostenverteilungsprinzipien

Die in der Kostenrechnung anzuwendenden Prinzipien der Kostenzurechnung auf Bezugsobjekte (Kostenträger) werden allgemein als Kostenzurechnungsprinzipien bezeichnet. Sie können als generelle Regelungen zur Ablauforganisation einer Kostenrechnung aufgefaßt werden. Die Kostenzurechnungsprinzipien lassen sich danach unterteilen, inwieweit sie auf überprüfbaren Hypothesen über Kostenabhängigkeiten basieren, wie sie weitgehend bei » Teilkostenrechnungen Verwendung finden, und inwieweit sie reine Kostenverteilungsprinzipien darstellen, wie sie typisch für » Vollkostenrechnungen sind. Zur ersten Gruppe von Kostenzurechnungsprinzipien zählen das sogenannte Kostenverursachungs, Kosteneinwirkungs und Identitätsprinzip. Nach dem Verursachungsprinzip (auch Kausalprinzip genannt) können Kosten einem Bezugsobjekt immer dann zugerechnet werden, wenn der den Kosten zugrund e liegende Güterverbrauch allein durch die Herstellung dieses Bezugsobjektes (ursächlich) hervorgerufen wird (wurde). Wenn beim Verzicht auf die Herstellung eines Bezugsobjektes ein bestimmter Güterverbrauch (wie z. B. Rohstoffverbrauch) vermieden wird (worden wäre), so werden die auf diesem Güterverbrauch basierenden Kosten allein durch die Herstellung des betrachteten Bezugsobjektes hervorgerufen. Insofern kann das jeweilige Bezugsobjekt als Ursache (nicht im streng naturwissenschaftlichen Sinne) der Kostenentstehung angesehen werden. Faßt man das Verursachungsprinzip im streng naturwissenschaftlichen Sinne auf, so besteht zwischen der Entscheidung, ein Bezugsobjekt herzustellen, und den aus dieser Entscheidung resultierenden Kosten eine UrsacheWirkungsKette. Nach dem Verursachungsprinzip Kovarianzanalyse werden nur von dem jeweiligen Bezugsobjekt allein abhängige Kosten zugerechnet. Bezugsobjekte und Kostenentstehung sind somit funktional verbund ene Wirkungen von Entscheidungen. Man bezeichnet daher dieses Prinzip auch als Funktionalprinzip. Da die vom jeweiligen Bezugsobjekt abhängigen Kosten entscheidungsrelevant bzw. kontrollrelevant sind, spricht man ebenfalls vom Relevanzprinzip. Beim Einwirkungsprinzip (auch Finalprinzip genannt) stützt sich die Zurechnung von Kosten auf die Feststellung, ob ein bestimmter Güterverbrauch für die Herstellung eines Bezugsobjektes in dem Sinne notwendig ist (war), daß beim Verzicht auf den Güterverbrauch das betrachtete Bezugsobjekt nicht hergestellt werden kann (worden wäre). Liegt diese Notwendigkeit vor, so kann die Existenz eines Bezugsobjektes durch die Einwirkung des Güterverbrauchs begründet werden. Offensichtlich lassen sich alle nach dem Verursachungsprinzip zurechenbaren Kosten auch nach dem Einwirkungsprinzip zurechnen. Jedoch sind nach dem Einwirkungsprinzip zurechenbare Kosten, wie z. B. (zeitabhängige) Lohnkosten eines Arbeiters, nicht stets nach dem Verursachungsprinzip zurechenbar. Das Kosteneinwirkungsprinzip bietet, verglichen mit dem Verursachungsprinzip, eine schwächere Rechtfertigung für die Kostenzurechnung. werden Bezugsobjekten nur die Kosten zugerechnet, die durch dieselbe (identische) Entscheidung entstehen, die auch die Existenz des betreffenden Bezugsobjektes auslöst, so spricht man vom Identitätsprinzip «s Kostenzurechnungsprinzipien Interpretiert man das Verursachungsprinzip nicht als eine UrsacheWirkungsKette zwischen der Güter erstellung und dem Güterverbrauch, sondern im Sinne des Funktional oder Relevanzprinzips, so bestehen zwischen dem Identitätsprinzip und dem Verursachungsprinzip keine gra vierenden Unterschiede. Zu den Kostenzurechnungsprinzipien als reine Kostenvertei lungsprinzipien gehören insbesonde re das Durchschnittsprinzip und das Tragfähigkeitsprinzip als spezifisches Durchschnittsprinzip. Kosten nach dem Durchschnittsprinzip auf Be zugsobjekte zu verteilen, beinhaltet Grundsätzlich die Ermittlung statisti scher Kostendurchschnittswerte für die jeweiligen Bezugsobjektgrößen (vergleiche » Divisionskalkulation). Vom Tragfähigkeitsprinzip (Deckungsprinzip, Kostendeckungsprin zip) spricht man, wenn die Kosten verteilung auf Bezugsobjekte propor tional zu den Absatzpreisen, Umsät zen oder den Deckungsbeiträgen absatzbestimmter Produkte erfolgt (vergleiche Kuppelproduktion, Kalkulationsverfahren der), Voll kostenrechnungen, bei denen alle Kosten verteilt werden, kommen Grundsätzlich nicht ohne Durchschnittsprinzip aus. Kovarianzanalyse Das Ziel der Kovarianzanalyse ist, ebenso wie bei der Varianzanalyse, signifikante Unterschiede zwischen bestimmten Gruppen, allerdings unter Auspartialisierung möglicher Einflüsse zu überprüfen. Ein einfaches Beispiel soll die Funktionsweise der Kovarianzanalyse im Vergleich zur Varianzanalyse veranschaulichen. Mit Hilfe der Varianzanalyse könnte ein signifikanter Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Konsumenten bezüglich der Kaufrate eines Produktes festgestellt worden sein. Aufgrund anderer Ergebnisse weiß jeder, daß die Kaufrate sehr stark vom Einkommen abhängt. Es wäre daher denkbar, daß die isolierte Fragestellung der Varianzanalyse, ob ein Unterschied zwischen Männern und Frauen besteht, nur deshalb ein signifikantes Ergebnis zeigte, weil auch eine starke Korrelation zwischen dem Einkommen und dem Geschlecht besteht. Um nun solche Einflüsse auspartialisieren zu können, wird die sog. Kovarianzanalyse eingesetzt. Es handelt sich dabei praktisch um eine multiple Varianzanalyse, bei der die Krite riumsvariable (im Beispiel die Kauf rate) durch sog. Kovariate (im Bei spiel das Einkommen) korrigiert wird. Damit kann also der Unter schied zwischen männhchen und weiblichen Konsumenten bezüglich der Kaufrate ohne Einfluß des Ein kommens auf Signifikanz geprüft werden.

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