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Know-how

(englisch: »gewußt wie«). Darunter versteht man die in einem Unternehmen vorhandenen besonderen Kenntnisse der Konstruktion von Produkten, der rationellen und kostengünstigen Produktion, des Umgangs mit komplizierten oder gefährlichen Stoffen, der Organisation, des Absatzes usw. Know-how ist abhängig von den Fähigkeiten der Arbeiter, Angestellten, Ingenieure usw. Dazu gehören nicht nur schutzfähige Kenntnisse wie Patente, sondern weitgehend auch Kenntnisse, die gegen den Gebrauch durch andere Unternehmen nicht geschützt werden können. Insofern gehört Know-how meist zu den Betriebsgeheimnissen. In neuerer Auffassung gehört Know-how wegen seiner hohen Bedeutung zu den Produktionsfaktoren einer Volkswirtschaft.

Erfahrungswissen einer Unternehmung, vor allem technischer Natur, das nicht durch gewerbliche   Schutzrechte abgedeckt ist. Dieses Wissen wird an verbundene Unternehmen z.B. Tochtergesell­schaften und an Fremdunternehmen im Rahmen von   Lizenzgeschäften vermarktet. Siehe auch  Gewerblicher Rechtschutz.

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