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Kalkulationszinssatz

(Kalkulationszinsfuß) Zinsfuß, mit Hilfe dessen bei bestimmten Verfahren der Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode) die Vorteilhaftigkeit bzw. die Unvorteilhaftigkeit einer geplanten Investition geprüft wird. Der Kalkulationszinssatz erfüllt dabei zunächst die Zeitausgleichfunktion, da mit seiner Hilfe zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallende Zahlungen (Zeitwerte) auf einen Bezugszeitpunkt abgezinst werden. Zugleich spiegelt dieser Zinssatz die Erwartungen des Investors bezüglich der zu erzielenden Mindestverzinsung des einzusetzenden Kapitals. Damit stellt sich für den Investor im Rahmen der Entscheidungsfindung das Problem, an welcher Größe er sich im Zuge der Quantifizierung des Kalkulationszinssatzes orientieren soll. Dies ist grundsätzlich davon abhängig, ob Kapital für die Unternehmung ein Engpaßfaktor ist oder nicht.

Ergeben sich bei der Kapitalbeschaffung Engpässe, so wird sich der Kalkulationszinssatz entweder an der Rentabilität der Grenzinvestition oder am Return on Investment (ROI), den ein Unternehmen durchschnittlich erwirtschaftet, ausrichten. Die Lösung dieser Fragestellung ergibt sich aus der Anwendung eines Investitionsmodells (Beispiel: Capital Budgeting).

Ist Kapital quantitativ und qualitativ beliebig erhältlich, so richtet sich die Höhe des Kalkulationszinssatzes nach dem Kapitalkostensatz (i. d. R. Zinsniveau für langfristiges Fremdkapital, Kalkulationszinssatz für Eigenkapital). Letzterer bildet die Untergrenze, da das mit der Investition verbundene Risiko in Form einer Risikoprämie zu berücksichtigen ist, die im Kalkulationszins erfaßt wird.


Siehe hierzu Kalkulationszinsfuß.

Um mit Hilfe einer dynamischen Investitionsrechnung ( Investitionsrechnungen für private Investitionen) die Vorteilhaftigkeit eines Investitionsprojektes feststellen zu können, benötigt man den Kalkulationszinssatz als Vergleichsmassstab. Theoretisch ist der Kalkulationszinssatz ein für Finanzanlagen und Kredite einheitlicher Kapitalmarktzinssatz, zu dem jederzeit und in beliebiger Höhe Finanzinvestitionen getätigt und Kredite aufgenommen werden können. Unter dieser Voraussetzung und bei Vernachlässigung etwaiger unterschiedlicher Risiken ist eine Realinvestition für den Investor immer dann vorteilhaft, wenn ihre Verzinsung über dem Kalkulationszinssatz liegt. Verfügt der Investor in einem solchen Fall über eigene Finanzmittel in ausreichendem Umfang, so ist es für ihn im Hinblick auf den Zinsertrag zweckmässig, die Realinvestition durchzuführen und auf eine Finanzinvestition zu verzichten. Muss der Investor in dieser Situation einen Kredit aufnehmen, dann lohnt sich für ihn die Durchführung der Realinvestition ebenfalls, da ihm ein (Netto-)Zinsertrag in Höhe der Differenz zwischen der Verzinsung der Realinvestition und den Kreditzinsen zufliesst. In der Realität kann man nicht von der Existenz eines Kapitalmarktes der oben beschriebenen Art ausgehen. Es gibt vielmehr sowohl Beschränkungen für die Mittelaufnahme als auch differierende Zinssätze. Dies führt dazu, dass letztlich jedes Unternehmen in Abhängigkeit von seinen spezifischen Investitions- und Finanzierungsbedingungen einen individuellen Kalkulationszinssatz anzusetzen hat, dessen exakte Bestimmung jedoch kaum möglich ist. Daher muss man sich bei Anwendung dynamischer Investitionsrechnungen in der Praxis mit einer näherungsweisen Ermittlung des Kalkulationszinssatzes begnügen. Als Näherungswerte für den Kalkulationszinssatz kommen in Betracht: •   Der Kapitalmarktzinssatz für langfristiges Fremdkapital (Anleihezinssatz). Man unterstellt in diesem Fall, dass finanzielle Mittel zum Anleihezinssatz angelegt und aufgenommen werden können. Dies ist z. B. dann vertretbar, wenn die für Investitionen verfügbaren Eigenmittel durch lukrative Real- investitionsmöglichkeiten (= Realinvestitionen mit einer Verzinsung über dem Anleihezinssatz) nicht ausgeschöpft werden. •   Der Durchschnittszinssatz des in der Unternehmung langfristig gebundenen Kapitals (Kapitalkosten). Dabei wird unterstellt, dass Einzelinvestitionen ebenso finanziert werden wie die Unternehmung insgesamt. Die Orientierung des Kalkulationszinssatzes an den Kapitalkosten empfiehlt sich z. B. dann, wenn die Eigenmittel für Investitionen knapp sind (d. h. Investitionen müssen auch mit Fremdmitteln finanziert werden) und eine projektindividuelle Finanzierung nicht erfolgt. In seiner primären Funktion dient der Kalkulationszinssatz als Indikator für die erzielbare Alternativ-Verzinsung. Sollen daneben im Kalkulationszinssatz noch das Investitionsrisiko ( Investitionsplanung bei Unsicherheit), die Besteuerung ( Steuern in Investitionsrechnungen) oder die Geldentwertung ( Investitionsrechnung bei Inflation) berücksichtigt werden, so sind entsprechende Modifikationen vorzunehmen.              Literatur: Blohm, HJLüder, K., Investition, 7. Aufl., München 1991, insb. S. 146 ff.

Kalkulationszinsfuß, -zinssatz (K.) (wörtl.: Rechenzinsfuß) ist die subjektiv zu bestimmende Mindestverzinsungsanforderung des Investors an seine Investition.

Festlegung:
Vor Durchführung der Investitionsrechnung ist der betriebliche Kalkulationszinsfuß, -zinssatz festzulegen. Mit diesem Zins wird kalkuliert, deshalb die Bezeichnung Kalkulationszinsfuß, -zinssatz
Er kann aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag bestehen. Der Basiszins bei vollständiger Eigenfinanzierung (Finanzierung) ist der Habenzins des Kapitalmarktes. Bei vollständiger Fremdfinanzierung stellt der Sollzinssatz des Kapitalmarktes die Basis dar.

Wird die Investition mit Eigen- und Fremdmitteln finanziert, so kann der Kalkulationszinsfuß, -zinssatz als gewichtetes arithmetisches Mittel aus dem Kalkulationszinsfuß, -zinssatz bei vollständiger
Eigen- und jenem bei vollständiger Fremdfinanzierung errechnet werden.
In der Praxis wird allerdings auch bei Mischfinanzierung der Sollzinssatz des Kapitalmarktes als Basiszins herangezogen.

Gelegentlich wird der Kalkulationszinsfuß, -zinssatz auch nach Maßgabe der jeweiligen Opportunitätskosten festgelegt (= Rendite der besten nicht gewählten Alternative).

Problem:
(1) Am Kapitalmarkt gibt es nicht einen, sondern viele Haben- und Sollzinssätze, so daß schon der Basiszins nicht eindeutig fixiert werden kann.
(2) Der Risikozuschlag, der das mit der jeweiligen Investition verbundene Risiko erfassen soll, ist nicht objektiv quantifizierbar.

Aus beiden Gründen muß man sich bei praktischen Empfehlungen darauf beschränken, eine Spanne für den Kalkulationszinsfuß, -zinssatz anzugeben. Diese Spanne liegt in der Praxis meist bei 8 bis 12 %.

Hinweis:
(1) Der Kalkulationszinsfuß, -zinssatz wird bei allen dynamischen Investitionsrechnungsmethoden verwendet. Darüber hinaus benötigt man ihn bei Finanzierungen (Beispiel: Ist Kreditkauf oder Leasing vorteilhafter?) und in der Kostenrechnung bei bestimmten langfristigen Wahlentscheidungen (Eigenfertigung oder Fremdbezug, Verfahrenswahl).

(2) Häufig stimmt er mit dem zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen erforderlichen kalkulatorischen Zinsfuß überein.

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