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Joint Venture

Ein Joint Venture ist eine Unternehmenskooperation bzw. eine Art von Unternehmenszusammenschluss. Joint venture ist die englische Bezeichnung für eine Kooperationsform zwischen in- und ausländischen Unternehmungen, bei der die Partner rechtlich selbständig bleiben.
Englisch für Gemeinschaftsunternehmen, Interessengemeinschaft. Vereinbarung über die Kooperation von Gesellschaften, meistens durch die Gründung einer neuen, gemeinsam getragenen Gesellschaft. Es bestehen also Vertrags- oder Kapitalverflechtungen zwischen den Unternehmen. Neben ihrem Kapital bringen die Gesellschaften, welche die Kooperation vereinbaren, meist vor allem Ressourcen in Form von Technologie, Schutzrechten oder Know-how ein.

Mindestens zwei Unternehmen vereinbaren vertraglich eine Zusammenarbeit zur Erreichung eines bestimmten Zieles (z.B. die Entwicklung eines bestimmten Produkts oder die Erreichung einer bestimmten Marktposition). Ziel kann die Realisierung eines einmaligen Projekts, aber auch die langfristige Betreibung eines Geschäfts sein. Die Partner bringen jeweils die Produktionsfaktoren in das joint venture ein, über die sie bevorzugt verfügen. In der Baubranche werden für Großprojekte Joint Ventures eingegangen, eine sog. ARGE (Arbeitsgemeinschaft). Im Unterschied zu einer Fusion bzw. einer Übernahme ist das Joint Venture nicht auf einen dauerhaften Zusammenschluss hin ausgerichtet.

Eine Direktinvestition im Ausland mit einem lokalen Unternehmen. Die Erschließung ausländischer Märkte scheitert oft an den mangelhaften Kenntnissen der spezifischen Marktgegebenheiten und der unzureichenden Vertriebsstruktur. Komplikationen entstehen auch durch staatliche Beschränkungen und durch Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften, die ausländische Wettbewerber benachteiligen. Die Verbindung mit einem Unternehmen vor Ort dient dazu, dessen Marktmacht und Marktstellung, marktspezifisches Know-how, Infrastruktur und Kontakte zu nutzen, um diesen Exportmarkt zu erschließen. Das Joint Venture kann entweder als Beteiligung am Unternehmen des ausländischen Partners oder in der Gründung einer gemeinsamen Unternehmenstochter erfolgen. Entscheidend für den langfristigen Erfolg sind identische Unternehmensziele, die mit dem Joint Venture erreicht werden sollen. Diese Ziele sowie die Strategien müssen klar und verbindlich festgelegt werden. So sollen die anteiligen Entscheidungsbefugnisse einvernehmlich geregelt werden und es muss im Vornherein Einigigkeit darüber erzielt werden, inwieweit die Erträge reinvestiert oder abgeschöpft werden. Die Europäische Union fördert grenzüberschreitende Joint Ventures kleiner und mittlerer Unternehmen mit drei Programmen:
• JEV (Joint European Venture) für die Errichtung von Joint Ventures innerhalb der EU,
• JOP (Joint Venture Program Phare/Tacis) für Mittel- und Osteuropa sowie die NUS-Staaten,
• ECIP (European. Community Investment Partners) für die Gründung von Joint Ventures in Entwicklungsländern.
Die entsprechende Beratung findet in den 34 in Deutschland befindlichen Euro Info Centres (EIC) statt.

Von zwei oder mehreren kooperierenden Unternehmen gegründete und strategisch geführte Unternehmung, an der die Kooperationspartner zu etwa gleichen Teilen beteiligt sind. Joint Ventures können entweder eine Zusammenarbeit auf Dauer oder auf ein Projekt begrenzt sein. Sie haben besonders im Rahmen von Internationalisierungsstrategien an Bedeutung gewonnen. Mögliche Ziele sind die Nutzung von Synergie-Effekten oder die gemeinsame Behauptung der Marktstellung gegenüber einflußreicher Konkurrenz.

Joint Venture ist die Bezeichnung für das verbundene Risiko, das bei einer gemeinsamen Produktion mit einem ausländischen Hersteller entsteht. Joint Venture stellt eine Alternative zur eigenen Produktion im Ausland sowie zur Lizenzfertigung bei einem ausländischen Hersteller dar. Es wird auch von Gemeinschaftsunternehmungen gesprochen.

In der Gesundheitswirtschaft: Oft werden Joint Ventures vereinbart, um auf einem für ein Unternehmen sonst nicht zugänglichen Markt Fuß zu fassen. Auf dem Krankenhausmarkt sind Joint Ventures noch nicht üblich.

(engl. Gemeinschaftsunternehmen) Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Unternehmen zur Durchführung eines gemeinsamen Projekts, wobei beide Unternehmen ihre Selbständigkeit behalten. Diese Form des Zusammenschlusses von Unternehmen waren vor allem zwischen kapitalistischen und sozialistischen Staatsbetrieben üblich. Heute ist es eine verbreitete Gesellschaftsform der „Betriebsübernahme“ von ehemaligen Staatsbetrieben in den ehemaligen sozialistischen Ländern. Die ehemaligen Staatsbetriebe bringen die Grundstücke, Gebäude und Anlagen und einen Bruchteil der Belegschaft ein, während westliche Investoren die Modernisierung und Finanzierung übernehmen.

[s.a. Allianzen, strategische] Als Joint Ventures werden »allgemein alle Formen kooperativer Arrangements zwischen zwei oder mehr selbstständigen Unternehmen bezeichnet [...], die zur Gründung einer dritten, von ihren Eltern losgelösten Einheit führen« (Probst/Rüling, 1999, S. 6).

Joint Ventures lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einteilen. So kann zwischen Equity Joint Venture und Con-tractual Joint Venture unterschieden werden. Bei der Gründung einer rechtlich selbstständigen Gemeinschaftsunternehmung, an der die Partner sowohl die Führungsverantwortung als auch das Risiko gemeinsam tragen, spricht man von einem Equity Joint Venture. Basiert die Zusammenarbeit lediglich auf einem Vertrag, der Kosten, Risiko und Gewinn aus dem gemeinsamen Vorhaben auf die Partner aufteilt, ohne dass es dabei zu einer organisatorischen Verselbstständigung der gemeinsamen Betätigung kommt, so handelt es sich um ein Contractual Joint Venture (vgl. Stephan, 1999, S. 99t):

Ein weiteres Kriterium der Differenzierung ist die räumliche Dimension. Danach lassen sich Domestic und International Joint Ventures unterscheiden. In Domestic Joint Ventures gründen mehrere Partner eines Landes im selben Land eine Gemeinschaftsunternehmung. Ein International Joint Venture ist dagegen dadurch charakterisiert, dass »die Herkunft mindestens eines Partners nicht mit dem Standort des Joint Ventures übereinstimmt« (Weder, 1989, S. 51).

Internationale Joint Ventures stellen eine Form der mittel- bis langfristig ausgerichteten Unternehmenskooperation, d.h. eine Strategische Allianz, und eine Form der Internationalisierung durch Direktinvestitionen dar.

Joint Ventures werden oftmals eingegangen, um gemeinsam einen Markt zu erschließen. Dies gilt speziell für Märkte mit großen Wachstumschancen und/oder Risiken. Durch Joint Ventures mit lokalen Partnern können auch Importverbote umgangen und Forderungen nach nationalen Fertigungsanteilen (Local-Content-Politik) erfüllt werden. Häufig entstehen Joint Ventures durch eine Potenzialinkongruenz zwischen den Partnern im Rahmen von X-Al-lianzen. Aus diesem Grund ist die langfristige Beibehaltung dieser Potenzialinkongruenz eine Voraussetzung für die dauerhafte Existenz des Joint Ventures. Hierzu können beispielsweise die Zuständigkeiten eindeutig abgegrenzt werden, um damit den Ab-fluss von Technologie-Know-how zu vermeiden. Trotzdem ist diese Form der Joint Ventures durch eine systemimmanente Instabilität gekennzeichnet (vgl. Zentes, 1992b, S. 19).

Im Gegensatz zur internationalen Vergabe von Lizenzen (Lizenzpolitik) als Markteintrittsstrategie, bei der Fertigung und Verkauf auch lokal, aber in fremder Verantwortung durchgeführt werden, werden bei einem Joint Venture Verantwortung und Risiko direkt übernommen (vgl. Zielke, 1992, S. 39).

internationale Zusammenarbeit von Gesellschafterunternehmen. Dieser Unternehmungszusammenschluss, der häufig in der Form eines Gemeinschaftsunternehmens vollzogen wird, kann mit Engelhardt!Seibert (S. 429) wie folgt definiert werden: "Unter dem Joint Venture wird eine grenzüberschreitende, auf Kapitalbeteiligungen beruhende, vertraglich festgelegte dauerhafte Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Partnern (auch Stammunternehmen genannt) verstanden, von denen mindestens einer seinen Sitz im Gründungsland des Joint Ventures haben soll. Sowohl die Partner als auch das Joint Venture sind in ihren Interessenlagen eigenständig."

Zusammenarbeit eines inländischen mit einem ausländischen Partner zur Durchführung eines gemeinsamen Projekts. Beide Partner behalten ihre Selbständigkeit, bringen unterschiedliche Leistungen, z. B. Arbeitskräfte, Infrastruktur, Kapital, Know-how etc., ein und tragen jeweils einen Teil des Risikos.

 Direktinvestitionen im Ausland, die in Form einer gemeinschaftlichen Investition eines lokalen Unternehmens mit einem aus­ländischen Unternehmen vorgenommen werden. Die Gründung eines gemeinsamen Joint Venture-Unternehmens nat zum Ziel, Märkte mit großen Wachstumschancen und/oder Risiken durch den Zusammen­schluß der Mittel und Erfahrungen von Un­ternehmen aus verschiedenen Staaten zu er­schließen. Folgende Merkmale vonjoint Ventures kön­nen herausgestellt werden: - Gemeinschaftliche Kapitalbeteiligung - Anteilige Risikoverteilung - Anteilige Entscheidungsbefugnis - Langfristige Bindung der Kooperations­partner. Joint Ventures werden sowohl zwischen Un­ternehmen aus Industrieländern als auch zwischen Unternehmen aus Industrie- und Entwicklungsländern vorgenommen. Von zunehmender Bedeutung sind zudem Joint Ventures mit osteuropäischen Staaten. Aus­landsinvestitionen in Form vonjoint Ventu­res sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften in vielen Ländern - v. a. in Entwicklungslän­dern - oftmals nur als Minderheitsbeteili­gung möglich. Als weiterer Partner deut­scher Unternehmen, die ein Joint Venture in Entwicklungsländern anstreben, bietet sich die Deutsche Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln, an.

Manche Staaten (z.B. China) legen ausländischen Investoren bestimmte Beschränkungen auf, die zum Eingehen eines Joint Ventures mit einem heimischen Unternehmen zwingen.

Gemeinschaftsunternehmen, an welchem mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen, mit Sitz jeweils in einem anderen Land, beteiligt sind. Die Beteiligungsquote sollte möglichst jeweils 50% betragen. Die Beteiligung an Joint Ventures durch mehrere Gesellschafter wird zunehmend beobachtet.
Der Sitz des Gemeinschaftsunternehmens befindet sich im Land eines der Gesellschafter.

Joint Ventures arbeiten als private Entwicklungsbanken (Bereiche: Export-, Entwicklungs-, Investitionsgüterfinanzierung), Consortium Banks für Dienstleistungen (Bereiche: Leasing, Factoring, Franchising, Investment Banking), Consortium Banks zur Abwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen (Bereiche: Effektenverkehr, z. B. EURODEAL, EUROCLEAR, CEDEL; Zahlungsverkehr, z. B. SWIFT; Kreditkontrolle, z. B. Institute of International Finance).

Literatur: Engelhardt, W./Seibert, K., Internationale Joint Ventures, in: ZfbF, 1981, S. 428 ff.

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