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Investitionsprojekt

Bezeichnung für ein Gut, das im Zusammenhang mit der Tätigung einer Investition erlangt bzw. geschaffen wird. Dabei kann es sich um ein materielles bzw. immaterielles Gut oder aber um ein geldwerte Ansprüche repräsentierendes Nominalgut (z.B. eine Darlehensforderung) handeln. Geht man konsequent vom Begriff der Investition im engeren Sinne aus, so fallen unter den Begriff des Investitionsprojekts prinzipiell alle Güter, für die Auszahlungen getätigt werden, um (später) mit ihrer Hilfe Einzahlungen bzw. Einzahlungsüberschüsse zu erzielen. Zu solchen Gütern zählen sämtliche Produktionsverfahren, aber beispielsweise auch zu schaffende Organisationsstrukturen im Unternehmen, durchzuführende Werbeaktivitäten sowie zu erzielende Ergebnisse in Forschung und Entwicklung. Jedoch erscheint es sinnvoll und praktikabel, den Begriff des Investitionsprojekts nur mit längerfristig dem Unternehmenszweck dienenden Vermögenspositionen und Nutzungspotenzialen in Verbindung zu bringen. Kurzfristig (i.d.R. weniger als ein Jahr) genutzte Güter (wie einzelne Mengen bestimmter Rohstoffe, Arbeitsleistungen zur Erledigung der einzelnen laufend anfallenden Arbeitsaufgaben etc.) werden nicht als eigenständige Investitionsprojekte aufgefasst. Man berücksichtigt sie vielmehr in der Weise, dass die mit ihrem Verbrauch verbundenen Auszahlungen den Zahlungsreihen der längerfristig verfügbaren Vermögenspositionen und Nutzungspotenzialen mit zugeordnet werden. So werden z.B. im Rahmen von Investitionsrechnungen Auszahlungen für Rohstoffe und Löhne den Zahlungsreihen derjenigen Maschinen zugerechnet, auf denen diejenigen Güter gefertigt wurden, in welche entsprechende Rohstoffe und Arbeitsleistungen einfließen. So gesehen ist es bereits eine starke begriffliche Vereinfachung, wenn davon gesprochen wird, dass einem Investitionsprojekt (z.B. einer Maschine) Auszahlungen zugeordnet werden. Sie ist aber notwendig, um überhaupt Investitionsplanungen und Investitionsrechnungen mit vertretbarem Aufwand objektivieren zu können. Während es i.d.R. keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, einem Investitionsprojekt Auszahlungen im eben beschriebenen Sinne (zusammen mit weiteren Auszahlungen) zuzuordnen, ist die Zuordnung von Einzahlungen auf ein einzelnes Projekt häufig schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Das liegt darin begründet, dass die im Unternehmen hergestellten Güter, aus deren Veräußerung Einzahlungen resultieren, meist aus einem Kombinationsprozess hervorgehen, an dem mehrere Betriebsmittel (Maschinen, Anlagen, ...) beteiligt sind. Statt von der Einzahlung/der Zahlungsreihe des Investitionsprojekts zu sprechen, ist es begrifflich exakter, von der Einzahlung/der Zahlungsreihe zu sprechen, die durch die Entscheidung (bzw. die Handlung), das Projekt zu realisieren, ausgelöst wird. Auf diese Weise kann man häufig den entsprechenden Entscheidungen (oder Handlungen) Einzahlungen/ Zahlungsreihen zuordnen, obwohl eine Zuordnung zu dem betreffenden Projekt für sich genommen nicht möglich ist. Wird z.B. in eine Maschine investiert, die einen Engpass in der Fertigung beseitigt, können mehr verkaufsfähige Produkte gefertigt und damit (über die Verkaufserlöse) höhere Einzahlungen erhalten werden. Diese Steigerung der Ausbringungsmenge resultiert zweifellos aus einer Verbundwirkung, die durch die Kombination der neu beschafften Maschine mit den bereits vorhandenen Maschinen im Fertigungsprozess erzielt wird. Man kann also (in Bezug auf die eingetretene Erlössteigerung) streng genommen nicht von den Einzahlungen der neuen Maschine sprechen. Wohl aber kann man sagen, dass diese Einzahlungen durch die Entscheidung, diese Maschine anzuschaffen, ausgelöst werden. Investitionsentscheidungen zugrunde liegende Investitionsprojekte können einander ausschließen oder einander nicht ausschließen. Letztere können voneinander unabhängig oder voneinander abhängig sein.

Investition

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