Internet

Die Rolle des Internets als globales Computernetz gewinnt im Geschäftsleben wie auch für die privaten Haushalte immer größere Bedeutung. Unter juristischem Aspekt ist besonders wichtig (und problematisch), dass Inhalte, die sich z. B. an das deutschsprachige Publikum richten, auch an jedem Ort außerhalb Deutschlands über ausländische Netzadressen eingespeist und dann nur in bestimmten Ausnahmefällen nach deutschem Recht bewertet werden können. Denn in Deutschland gilt das so genannte Territorialprinzip, nach dem das deutsche Strafrecht nur für Taten gilt, die im Inland begangen werden.

§ 3 StGB
Strafrechtliche Problematik
Daraus ergibt sich auch für entsprechend orientierte deutsche Staatsbürger ein Anreiz, Informationsinhalte, deren Veröffentlichung in Deutschland strafbar ist, im Internet über ausländische Netzadressen zu verbreiten. Bei bestimmten Straftaten wird das Territorialprinzip allerdings durchbrochen. Dazu zählt auch die Verbreitung pornografischer Schriften. Dagegen gehört das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nicht zu den Taten, bei deren Begehung für deutsche Staatsbürger auch im Ausland das deutsche Strafrecht gilt. Wer also solche strafbaren Informationsinhalte über ausländische Internetadressen verbreitet, kann nicht nach deutschem Strafrecht verfolgt werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass der Gesetzgeber das deutsche Strafrecht reformiert. Das im Jahr 1997 verkündete Teledienstegesetz war ein erster Schritt auf diesem Weg. Es regelt, inwieweit die für die so genannten Provider handelnden Personen strafrechtlich verantwortlich sind, wenn sie im Internet Informationen verbreiten, deren Veröffentlichung strafbar ist.

§§ 5, 6, 7, 86, 184 StGB;
§ 5 Teledienstegesetz
Zivilrechtliche Problematik

Auch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten ergeben sich beim Thema Internet erhebliche rechtliche Probleme. Mit Ausnahme von verschiedenen EU-Richtlinien und völkerrechtlichen Abkommen, die einen internationalen Rechtsschutz von Computerprogrammen und Datenbanken regeln, fehlt es in diesem Bereich an übergreifenden internationalen Regelungen.

Zumindest im nationalen Bereich wurden durch das Teledienstegesetz einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen. Dieses Gesetz enthält u. a. Bestimmungen über die Zugangsfreiheit, die Verantwortlichkeiten von Anbietern und die Verpflichtung dieser Anbieter, ihre Identität offen zu legen.

Siehe auch Computer

Rundfunkfreiheit

ist der Name des umfassenden internationalen Datenverarbeitungsnetzwerks (der Netzwerke). Für das I. werden von Vergabestellen (z.B. DENIC) Adressen (domains) vergeben . Eine Intemetadresse kann gepfändet werden. Lit.: Köhler, M./Arndt, H., Recht des Internet, 5. A. 2006; Das Web-Adressbuch für Deutschland 2003, hg.v. Weber, M., 9. A. 2006; Redeker, H., IT-Recht in der Praxis, 3. A. 2003; Braun, O., Einführung in die juristische Intemetrecherche JuS 2004, 359; Hoffmann, H. , Die Entwicklung des Intemetrechts, NJW 2004, 2569; Spindler, G., IT-Sicherheit und Produkthaftung, NJW 2004, 3145; Hoeren, T., Virenscanning und Spam- filter, NJW 2004, 3513; Cichon, C., Internetverträge, 2. A. 2005; Härting, N., Internetrecht, 2. A. 2005; Internetauktionen, hg.v. Spindler, G./Wiebe, A., 2. A. 2005; Schnabl, D., Zwangsversteigerung beweglicher Sachen bei eBay?, NJW 2005, 941; Kirchhoff, G., Rechtsschutz bei Sperrung eines Internetzugangs, NJW 2005, 1548; Müller, U./Bohne, M., Providerverträge, 2005; Hoff- mann, H., Die Entwicklung des Internetrechts bis Mitte 2006, NJW 2006, 2602; Kirchhoff, G., Rückforderungsansprüche gegenüber Internet-Providern, NJW 2005, 2951; Kissel, O., Internet für und gegen alle?, NJW 2006, 801; Rechtsfragen der Internet-Auktion, hg.v. Borges, G., 2007

Als I. bezeichnet man das weltweite Computernetzwerk, in das sich heute jeder per Provider einklinken kann. Es ermöglicht direkten, schnellen und billigen Kontakt von Rechner zu Rechner zum Zwecke des Datenaustausches (E-Mail, Internet-Telefonie, E-Commerce). I. wird auch als World Wide Web (www) bezeichnet. Die mit den I. verbundenen juristischen Fragen betreffen u. a. Datenschutz, Internetkriminalität, Urheberrecht, Verantwortlichkeit für Inhalte, Erhebung von Steuern und Jugendschutz (Jugendgefährdende Medien, 3). S. a. Domain-Name, Internet-Auktion, Internet-Apotheken, Medienrecht, Telemedien.




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