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Internationales Teeabkommen

International Tea Agreement
Ein internationales Teeabkommen wurde bereits 1933 von den Produzentenverbänden Indiens, Ceylons und Niederländisch-Ostindiens abgeschlossen. Es blieb bis 1955 gültig und enthielt umfassende Regulierungen der Exporte sowie ein Verbot der Ausdehnung der Anbaufläche. Trotz gelegentlicher Bemühungen, zum Beispiel in den 80er Jahren durch die United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD), wurde seitdem kein weiteres internationales Teeabkommen geschlossen. Die Erzeugerländer verständigten sich lediglich informell und unverbindlich auf eine Begrenzung der Liefermengen und feste Exportquoten für die Hauptproduzenten.

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