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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Herstellkosten

Herstellkosten sind die im Zusammenhang mit der Produktion eines Gutes anfallenden Kosten. Herstellkosten sind die Summe aus Material- und Fertigungskosten. Die Herstellkosten umfassen Materialkosten und Fertigungskosten nach folgendem Schema: 1 Materialeinzelkosten (MEK) 360 000 2 + Materialgemeinkosten (MGK) 40 000 3 + Fertigungseinzelkosten (FEK) 70 000 4 + Fertigungsgemeinkosten (FGK) 128 500 5 + Sondereinzelkosten der Fertigung (SEF) 0 ____________________________________________________________ 6 = Herstellkosten (HK, Summe aus 1 - 5) 598 500 Die nach obigem Schema ermittelten Herstellkosten sind nur für kostenrechnerische Zwecke geeignet, nicht für die Bewertung in Handelsbilanz und Steuerbilanz. Dafür sind die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehen. - Kosten, die im Zusammenhang mit der Produktion angefallen sind (Istkostenrechnung) oder anfallen werden (Plankostenrechnung). In die Herstellkosten müssen eingerechnet werden: 1. Materialkosten a) Fertigungsmaterial und Gemeinkostenmaterial (Hilfs- und Betriebsstoffe) b) Materialgemeinkosten (Einkauf, Rechnungsprüfung usw.) 2. Fertigungskosten: Lohn- und Gehaltskosten der Produktionsabteilungen einschließlich der gesetzlichen Sozialleistungen. Bei den freiwilligen Sozialleistungen treten Abgrenzungsprobleme auf. Nicht einzubeziehen sind z.B. Lehrlingsheime, kulturelle Aufwendungen etc. Einzubeziehen sind Kosten für Arbeiterschutz, Unfallverhütung, Betriebskrankenkassenbeiträge, Fahrkostenerstattung etc. Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen Zinsen für das genutzte Kapital, Wagnisse der Produktion, Vermögens- und Verkehrssteuern, soweit sie die Produktion angehen, Forschungs- und Entwicklungkosten etc. 3. Sondereinzelkosten, soweit sie von der Fertigung eines bestimmten Produktes verursacht wurden (Modelle, Spezialwerkzeuge, Lizenzen) In der Kostenrechnung muß unterschieden werden zwischen Herstellkosten der Periode (der Erzeugung oder der Produktion) und den Herstellkosten des Umsatzes: Die Herstellkosten der Periode umfassen alle in der Periode entstandenen Herstellkosten. Werden bei der Kostenträgerzeitrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung) die Umsatzerlöse den Kosten der Periode gegenübergestellt, so müssen die Bestandsänderungen der unfertigen und fertigen Produkte berücksichtigt werden (Gesamtkostenverfahren). Werden dagegen den Umsatzerlösen nur die Umsatzkosten (Herstellkosten des Umsatzes plus Verwaltungs- und Vertriebskosten) gegenübergestellt, so brauchen diese Bestandsänderungen nicht berücksichtigt zu werden (Umsatzkostenverfahren, Artikelergebnisrechnung, geschlossene Kostenträgererfolgsrechnung.) Die Herstellkosten des Umsatzes sind die Herstellkosten der verkauften Erzeugnisse; sie können kalkulatorisch durch Multiplikation der Herstellkosten pro Stück mit der verkauften Stückzahl der jeweiligen Produktart ermittelt werden. Eine Inventur der Bestände ist daher am Ende der Kurzperiode für die kurzfristige Erfolgsrechnung nicht notwendig. Der Begriff der Herstellkosten ist schließlich in der Bilanzbewertung nicht üblich. Hier spricht man von Herstellungskosten, die im Handels- und Steuerrecht definiert sind. Der Begriff der Herstellkosten wird in der Kostenrechnung und Kalkulation verwendet. Die Herstellkosten sind Kosten, die bei der Herstellung eines Produktes entstanden sind.



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