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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Hausarzt

In der Gesundheitswirtschaft: Niedergelassene Ärzte, die die breite Grundversorgung und häufig auch dauerhafte Begleitung von Patienten übernehmen. Sie sollen erste Anlaufstelle für die Patienten sein und sie bei Bedarf zu weiterführenden Versorgungsangeboten überweisen. Als Hausärzte bezeichnet man zusammenfassend die Ärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internisten, Kinderärzte und Praktische Ärzte. Abgegrenzt von den Hausärzten wird die Gruppe der Fachärzte, die alle anderen als die zur Gruppe der Hausärzte gehörenden Spezialitäten umfasst. Hausärzte und Fachärzte haben seit dem Jahr 2000 innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen eigenständige Honorartöpfe, aus denen ihre Tätigkeit bezahlt wird. Um die Lotsen-Tätigkeit der Hausärzte im deutschen Versorgungssystem zu fördern, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) Vorschriften zur „hausarztzentrierten Versorgung“ erlassen, die häufig auch mit dem Begriff Hausarztmodell bezeichnet wird. Danach sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten hausarztzentrierte Versorgungsmöglichkeiten anbieten und dazu mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung abschließen.



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