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Öffentliche Güter

Bei öffentlichen Gütern kann (z.B. äußere Sicherheit) oder soll (Teile des Bildungswesens) das Marktausschlussprinzip nicht angewandt werden, und es existiert keine Rivalität im Konsum. Für das Angebot derartiger Güter, deren privatwirtschaftliche Produktion aufgrund fehlender Rentabilität nicht erfolgt (z.B. innere Sicherheit) oder bei denen ein privatwirtschaftliches Güterangebot gesellschaftspolitisch als zu gering eingeschätzt wird (z.B. Bildung), ist der Staat zuständig. Der Umfang an öffentlichen Gütern ergibt sich letztlich aus der vorherrschenden Ideologie bzw. der dem Gemeinwesen zugrunde liegenden Vorstellung vom Staat (Staatsphilosophie).
Sie sind Güter, die ein öffentliches Bedürfnis decken (z.B. Straßenbau, Infrastruktur, Verteidigung). Sie können von Privatpersonen selbst nicht erstellt werden, sondern sie werden vom Staat bereitgestellt (auch bei eventuell fehlendem Privatbedürfnis, weil es im öffentlichen Interesse liegt: sogenannte meritorische Güter, z.B. Schulwesen). Weiterhin besteht Nichtausschließbarkeit, d.h. daß jeder das Gut in Anspruch nehmen könnte, ohne dafür zu bezahlen. Deshalb werden öffentliche Güter fast ausschließlich vom Staat erstellt und über Abgaben finanziert.

Siehe auch Gut, Güter.

Siehe: Öffentliche Güter, Güter, öffentliche.

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