Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Großreparatur

Großreparaturen verursachen einmalige oder periodische Instandhaltungskosten größeren Ausmaßes. Sind sie voraussehbar, dürfen für sie nach S 249 HGB Rückstellungen gebildet werden. Kostenrechnerisch fallen Großreparaturen unter die innerbetriebliche Leistungsverrechnung, wobei das Kostenträgerverfahren zu empfehlen ist. Häufig werden für die Abrechnung von Großreparaturen Werkauftragsnummern (Ausgliederungskonten) eingerichtet, auf denen sämtliche Kosten, die bis zur Fertigstellung des einzelnen Auftrags angefallen sind, gesammelt werden. Zum einen wird dadurch die Gesamtkostensumme des Reparaturauftrags sichtbar, zum anderen können die hier anfallenden Kosten als Ganzes zeitlich abgegrenzt werden. Das Handelsrecht verlangt bei einer Werterhöhung durch Großreparaturen eine Aktivierung in der Bilanz. In der Steuerbilanz erfolgt die Aktivierung als sogenannter Herstellungsaufwand. Fällt die Reparatur nicht unter die steuerrechtliche Aktivierungspflicht, so spricht man von Erhaltungsaufwand. Bei Aktivierung bleiben die Kosten der jeweiligen Auftragsnummer bei der Verrechnung auf die laufende Kostenträgerzeitrechnung (Umsatzkostenverfahren) unberücksichtigt und werden in späteren Perioden als Abschreibungen verrechnet.

Vorhergehender Fachbegriff: Großkundenbetreuer | Nächster Fachbegriff: Großserienfertigung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Duale Markenstrategie | Finanzierungssurrogate | Konsumentenkreditversicherung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon