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Gratisaktie

Berichtigungsaktien (. Aktien). Gratisaktien resultieren aus der Umwandlung offener Rücklagen in Grundkapital und stehen den Altaktionären entsprechend deren Anteil am Grundkapital zu. Die Kapitalerhöhung durch Gratisaktien ist ein rein buchungstechnischer Vorgang; der Gesellschaft werden keine finanziellen Mittel zugeführt.

Gratisaktien (Berichtigungs-, Bonus-, Frei- oder Zusatzaktien) nennt man solche jungen Aktien (Bezugsrecht), die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 - 220 AktG) zum Preise von Null ausgegeben werden.

Hierbei erfolgt ein Passivtausch, der weder das Vermögen noch das Kapital der Gesellschaft verändert.

In Höhe des neuen gezeichneten Kapitals (Grundkapitals) entstehen Gratisaktien, die an die Altaktionäre entsprechend ihrem quotalen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft ausgegeben werden.

Problem:
(1) Die Gesellschaft erhält bei der Ausgabe von Gratisaktien oder Berichtigungsaktien keine zusätzlichen Geldmittel. Der Geldmittelzufluß, der zur Bildung von Kapital- und Gewinnrücklagen führte, fand in früheren Perioden statt.

(2) Gratisaktien sind kein Geschenk an die Aktionäre. Deren Vermögen bleibt vielmehr auch nach erfolgter Ausgabe von Gratisaktien unverändert, weil ihr quotaler Anteil an der Gesellschaft konstant bleibt. Bei gleichbleibendem Vermögen und gleichen Gewinnerwartungen derUnternehmung ergibt sich eine Senkung des Börsenkurses.

Nach Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 4 : 1 hat der Aktionär fünf Aktien, die den gleichen Kurswert aufweisen wie seine vier Altaktien vorher.

Beispiel:
Die Hauptversammlung der Metall-AG beschließt, das Grundkapital von 40 auf 50 Millionen DM zu erhöhen. Dazu sollen Gratisaktien ausgegeben werden. Nach der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt eine gemeinsame Kursfestsetzung für junge und alte Aktien. Der Börsenkurs der alten Aktien beträgt 150 DM (Nennwert 100 DM). Die jungen Aktien werden zum Preis von Null ausgegeben.

Wie hoch ist der rechnerische Wert B des Bezugsrechtes, wenn die Gratisaktie sofort dividendenberechtigt sind?

Hinweis:
Motive für die Ausgabe von Gratisaktien können sein:

(1) Erhöhung des Haftungskapitals (gezeichnetes Kapital).

(2) Verbesserung der Marktgängigkeit des Papiers: Nach Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 2 : 1 besitzt der Aktionär mit früher 2 Aktien nunmehr drei, wobei der Gesamtwert konstant bleibt. Der daraus resultierende Kursrückgang verbessert die Fungibilität der Aktien.

(3) Dividendenpolitik:
Liegt der Kurswert weit über dem Nominal- oder Nennwert, dann ist der Dividendensatz meist entsprechend hoch. Die Ausgabe von Gratisaktie im Verhältnis 2 : 1 ermöglicht es, den Dividendensatz um ein Drittel zu senken, wobei die Dividendensumme konstant bleibt. Aus politischen Gründen wird ein Dividendensatz von 10 % in der Öffentlichkeit eher akzeptiert als ein solcher von 15 %.

(4) Vorbereitung einer Kapitalerhöhung:
Die Senkung des Kursniveaus durch Ausgabe junger Aktien kann auch der Vorbereitung einer Kapitalerhöhung dienen, die sich bei breiterem Markt, bei dem auch Kleinaktionäre als Käufer angesprochen werden, leichter durchführen läßt.

(5) Vorbereitung einer Fusion:
Eine Kurswertreduzierung durch größere Aktienstückzahl kann auch psychologisch günstig gewertet werden, wenn eine Fusion bevorsteht.

(6) Bargeldlose Gewinnausschüttung:
Die Gesellschaft kann ihren Aktionären anstelle einer Bardividende auch Gratisaktien zukommen lassen, so daß die liquiden Mittel derAG unberührt bleiben. Der Aktionär hat die Möglichkeit, die Gratisaktie an der Börse zu verkaufen, um zu Barmitteln zu kommen.

Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

(Berichtigungs-, Kapitalberichtigungs-, Wertberichtigungs-, Frei- oder Zusatzaktien) Mittel der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung). Buchmäßig gesehen erfolgt ein Passivtausch. Bisher als offene Rücklagen (gesammelte einbehaltene Gewinne) ausgewiesenes Eigenkapital wird in Grundkapital (gezeichnetes Kapital) umgewandelt. Die Höhe des Eigenkapitals wird hierdurch nicht beeinflußt (kein Mittelzufluß von Außen), wohl aber die Zusammensetzung. Der Bilanzkurs sinkt. Bei einer Aktiengesellschaft erhalten die bisherigen Aktionäre in Höhe des neu entstandenen Grundkapitals Gratisaktien gemäß dem Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung. Da die Rücklagen in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten Gewinn bedeuten, welcher den Aktionären zusteht, ist die Gewährung von Zusatzaktien kein vermögensmäßiger Vorteil. Das Vermögen der Aktionäre bleibt gleich. Desweiteren sinkt der Börsenkurs auf Grund der gestiegenen Anzahl an Aktien, aber das Produkt aus Nominalwert mal Kurs bleibt, abgesehen von anderen Börseneinflüssen, unverändert.

Volkstümliche, aber nicht ganz sachgerechte Bezeichnung für Berichtigungsaktien.

Berichtigungsaktien

Kapitalerhöhung

Gratisaktien entstehen bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung); §§207220 AktG 1965. Durch einen die Höhe des Vermögens und des Eigenkapitals fücht verändernden Passivtausch werden offene » Rücklagen in Grundkapital umgebucht. Umgewandelt werden dürfen freie Rücklagen Grundsätzlich in voller Höhe, gesetzliche Rücklagen, soweit sie den zehnten oder den satzungsmäßigen höheren Teil des bisherigen Grundkapitals übersteigen. In Höhe des neu entstandenen Grundkapitals werden Gratisaktien (Zusatzaktien, Berichtigungsaktien) an die bisherigen Aktionäre im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital verteilt (unentziehbares Bezugsrecht). Bei gleichbleibendem Vermögen und unveränderten Gewinnerwartungen der Gesellschaft ergibt sich eine Senkung des Börsenkurses, wodurch eine breitere Streuung von Aktien und eine niedrigere Nominaldividende bei gleich hoher Realdividende ermöglicht wird. Das Vermögen der Aktionäre bleibt wegen der größeren Zahl von Aktien bei entsprechend gesunkenen Kursen unverändert.



Siehe: Berichtigungsaktien

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