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Scheinkaufmann

Kaufmann ist eine Person, die als   Kaufmann auftritt, obwohl sie weder im Handelsregister als Kaufmann einge­tragen noch kraft Gesetzes Kaufmann ist. Aufgrund des von ihr gesetzten Rechtsscheins wird sie gutgläubigen Dritten gegenüber wie ein Kaufmann behandelt.

Damit wird der Kaufmann bezeichnet, der im Handelsregister eingetragen ist, ohne aber die Voraussetzung für die Eintragung zu erfüllen.
Siehe auch: Kaufmann, Kann-Kaufmann, Minder-Kaufmann, Muss-Kaufmann, Soll-Kaufmann, Voll-Kaufmann

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