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Entwicklungspolitik

Neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung (politische Förderung und Unterstützung der Entwicklungsländer) hat dieser Begriff auch eine betriebswirtschaftliche Bedeutung (Stakeholder-Politik).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Gesamtheit aller Maßnahmen. die von den Entwicklungsländern selbst und von den Industrieländer eingesetzt und ergriffen werden, um wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer zu fördern.

Gesamtheit aller wirtschaftspolitischen Massnahmen, die zur Realisierung des Zieles einer Beschleunigung der Entwicklung (Verbesserung des Lebensstandards) unterentwik- kelter Volkswirtschaften beitragen können. Das Ziel der allgemeinen Entwicklungsbeschleunigung stellt somit das Oberziel aller entwicklungspolitischen Ziele dar, d.h. der von den Trägern der Entwicklungspolitik angestrebten Endpunkte des wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungsprozesses eines Landes. Im ökonomischen Bereich ist zwischen dem Wachstumsziel (Beschleunigung des Wirtschaftswachstums), dessen Realisierung eine Optimierung der Produktionsstruktur (Allokationsziel) und der Einkommensverwendung (Akkumulationsziel) erfordert, und dem Verteilungsziel zu unterscheiden. Letzteres umfasst den Abbau der relativen interpersonellen Einkommenskonzentration sowie die Reduzierung der absoluten Armut. (1)   Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungspolitik befasst sich die Ordnungspolitik mit jenen wirtschaftspolitischen Massnahmen, die den Rahmen für die wirtschaftlichen Aktivitäten der einzelnen Gesellschaftsmitglieder festlegen. Ein wichtiges Teilgebiet der Ordnungspolitik ist die Wahl einer Wirtschaftsordnung, wobei zu beachten ist, dass diese der im betreffenden Entwicklungsland vorherrschenden Wirtschaftsgesinnung nicht widerspricht. Allerdings lässt sich die Frage nach einer für die Dritte Welt "richtigen" Wirtschaftsordnung nicht generell beantworten. Vielmehr zeigen empirische Untersuchungen, dass jene Rahmenbedingungen, die sich in realen Marktwirtschaften antreffen lassen, tendenziell stärkere Wachstums- als Verteilungsimpulse ausstrahlen; umgekehrt wirken sich die Rahmenbedingungen in zentralgeplanten Ländern eher verteilungsnivellierend als wachstumsfördernd aus. Somit hängt die Wahl der Wirtschaftsordnung auch von den entwicklungspolitischen Zielvorstellungen der Entscheidungsträger eines Entwicklungslandes ab. Innerhalb der (indirekten) Ablaufspolitik wird zwischen geld- und finanzpolitischen Massnahmen unterschieden, die im Rahmen der Entwicklungspolitik vor allem die Förderung der Kapitalbildung zur Aufgabe haben. Geldpolitische Massnahmen: •     Ausbau der finanziellen Infrastruktur (Zentralbank, Geschäfts-/Entwicklungsbanken, Bausparkassen usw.) zur Mobilisierung potentieller Ersparnisse und deren Zuführung zu Investoren, •     Förderung der (zinsabhängigen) Investitionsbereitschaft durch eine staatliche Niedrigzinspolitik, die durch eine elastische Geldmengenpolitik zur Befriedigung der Kreditnachfrage ergänzt werden sollte (keynesianische Variante), •     Mobilisierung der (zinsabhängigen) Ersparnisse zur Investitionsfinanzierung durch eine Erhöhung der Einlagenzinsen bzw. eine liberalisierte Zinspolitik, die ein Gleichgewicht auf dem Kapitalmarkt herstellt (klassisch-neoklassische Variante), •     Abstützung dieser geldpolitischen Massnahmen durch eine Währungspolitik, die ein aussenwirtschaftliches Gleichgewicht anstrebt. Finanzpolitische Massnahmen: •     Einführung/Erhöhung der indirekten Steuern, die zu höheren Preisen und - wenn diese nicht vollständig aus einem Abbau privater Ersparnisse finanziert werden — zu einem steuerinduzierten Zwangssparprozess führen, der den Konsum zugunsten des Sparens einschränkt und damit die Finanzierungsseite der Kapitalbildung stärkt, •     leistungsfähigkeitsorientierte Besteuerung über eine direkte Steuer (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer), deren Erhebung allerdings u.a. eine zuverlässige Ermittlung der als Steuerbemessungsgrund- lage verwendeten Einkommenshöhen voraussetzt, •     Förderung der Kapitalbildung durch eine stärker investitions- anstatt konsumorientierte Verwendung der Staatseinnahmen, wobei der Schwerpunkt auf dem Abbau des unproduktiven Konsums liegt, •     Vermeidung jener staatlichen Investitionen, die entweder verfrüht bzw. überdimensioniert sind oder aus denen kein Kapazitätseffekt resultiert, •     Abbau der absoluten Armut durch zielgruppenorientierte Staatsausgaben.   Von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungspolitik sind jene Entwicklungsstrategien zu unterscheiden, die sektoral, regional oder zielgruppenorientiert ausgerichtet sind.                  Literatur: Hemmer, H.-R., Wirtschaftsprobleme der Entwicklungsländer, 2. Aufl., München 1988. Keb- schull, D./Fasbender, K./Naini, A., Entwicklungspolitik: Eine Einführung, 2. Aufl., Opladen 1975. Thirlwall, A. P., Growth and Development, 3. Aufl., London, Basingstoke 1983.

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