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Einzelbeschaffung im Bedarfsfall

Das Prinzip der Einzelbeschaffung im Bedarfsfall besagt, daß einBeschaffungsvorgang erst dann ausgelöst wird, wenn ein mit einem konkreten Fertigungsauftrag verbundener Bedarf vorliegt. Eine Bestandsbildung tritt allenfalls dann auf, wenn Materialien bei einer längeren Produktionsdauer sukzessive an die Verbrauchsorte der Fertigung gegeben werden. Dieses Bereitstellungsprinzip wird bei Auftragsfertigung (Einzelfertigung oder Kleinserienfertigung) mitvorhersehbarem Materialbedarf angewandt; für Standardteile bzw. Normteile, Kleinteile usw. ist allerdings auch in diesen Fällen eine Vorratsbeschaffung (Vorratshaltung) sinnvoll. Durch die Einzelbeschaffung im Bedarfsfall verringern sich Kapitalbindungskosten und Lagerkosten; Lagerrisiken treten nicht auf. Möglicherweise wird auch der Bedarf an liquiden Mitteln geschont.
Diesen Vorteilen stehen allerdings folgende Nachteile entgegen: Verzögerungen bei der Materialanlieferung oder qualitative/quantitative Fehllieferungen führen zu einer Unterbrechung des Fertigungsprozesses (Stillstandszeiten der Fertigungsaggregate; nicht beschäftigte Arbeitskräfte; ggf. zusätzliche Umstell- und Rüstkosten). Weiterhin ist zu bedenken, daß sich die bestellfixen Kosten auf eine relativ geringe Menge beziehen. Den o. g. Kosteneinsparungen müssen also die möglichen Degressionseffekte gegenüber gestellt werden.

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