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Coase-Theorem

Marktversagen sollte nicht durch den Staat über steuerpolitische Instrumente oder Subventionen korrigiert werden, sondern durch eine Ausweitung von Marktmechanismen. Dies führt zu einer freiwilligen Internalisierung von externen Effekten, wenn die Eigentumsordnung klar definierte Eigentumsrechte enthält. Durch Verhandlungen zwischen Geschädigten und Schädigern kann es zu einer Lösung kommen. Dies wäre dann eine pareto-optimale Situation. Problematisch beim Coase-Theorem (nach Ronald Coase) ist, dass Verteilungsprobleme unberücksichtigt bleiben und es nur auf kurzfristige Problemlösungen abzielt.

In der Umweltwirtschaft:

Begriff aus der Allokationstheorie, vor allem der Umwelt- und Ressourcenökonomik, der den Ansatz des Ökonomen Ronald Coase zur Internalisierung externer Effekte mittels einer eindeutigen Zuordnung der Verfügungsrechte an Umweltgütern beschreibt (Verhandlungslösung).

Die wesentlichen Aussagen sind:

• Wechselseitigkeit (Reziprozität) externer Effekte: Durch die Einschränkung externer Effekte beim Verursacher, wird dieser in seinen Rechten durch die Aktivität des Geschädigten eingeschränkt und erleidet eine Nutzeneinbuße (externer Effekt). Die Wechselseitigkeit externer Effekte erfordert also eine Berücksichtigung wechselseitiger Nutzenzuwächse und -einbußen, bei der Beseitigung auftretender Externalitäten.

• Möglichkeit von Verhandlungen zur effizienten Beseitigung von Externalitäten: Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Rationalverhalten der Wirtschaftssubjekte, wenige Beteiligte, keine Transaktionskosten, keine Einkommenseffekte sowie handelbare Verfügungsrechte) führen Verhandlungen zwischen den beteiligten Wirtschaftssubjekten zu einem optimalen Allokationsergebnis.

In Abhängigkeit der ex ante -Verteilung an den Verfügungsrechten lassen sich zwei Konstellationen unterscheiden:

Haftungsregel:

Der Geschädigte verfügt über das Nutzungsrecht an der relevanten Ressource und kann dementsprechend vom Schädiger die Unterlassung der entsprechenden Aktivität verlangen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß der Schädiger dem Geschädigten die Nutzeneinbußen durch Umweltverschmutzung vergütet. Schädiger und Geschädigter werden solange verhandeln, bis die Grenzzahlungsbereitschaft des Schädigers für vermehrte Umweltnutzung dem Grenznutzenverlust des Geschädigten gerade entspricht. Der externe Effekt wird so vollständig internalisiert und es stellt sich ein paretoeffizienter Zustand ein.

Laissez-faire-Regel:

Der Schädiger erhält das Verfügungsrecht und kann die Ressource in seinem Sinne nutzen. Der Geschädigte kann die vom Schädiger ausgehenden negativen externen Effekte nur zurückführen, wenn er dem Schädiger eine Entschädigung bezahlt. Auch in diesem Fall läßt sich ein pareto-effizienter Zustand durch Verhandlungen realisieren.

Es zeigt sich, daß unabhängig von der Verteilung der Verfügungsrechte (Indifferenzhypothese) die Verhandlungslösung unter den o. g. Voraussetzungen zu einer effizienten Allokation (Effizienzhypothese) führt.

Theorem des Nationalökonomen Ronald Coase, wonach bei eindeutiger Zuordnung von Eigentumsrechten externe Effekte über den Preismechanismus in die Kosten-/ Nutzenkalküle der Beteiligten einbezogen (internalisiert) und damit knappe Ressourcen effizient eingesetzt werden. Die Allokation erfolgt unabhängig davon, ob die Internalisierung zu Lasten des Verursachers oder des Empfängers erfolgt. Positive oder negative externe Konsum- und Produktionseffekte sind demzufolge nicht Resultat von Privateigentum, sondern in der ungenügenden Ausgestaltung von Eigentumsrechten begründet. Bei einer eindeutigen Rechtsauslegung hat entweder der Verursacher das Recht auf Abgabe eines negativen externen Effektes (externe Kosten) oder der Empfänger das Recht auf Unterlassung. Damit werden externe Effekte zu handelbaren Gütern. Erfolgt die Rechtsauslegung zugunsten des Verursachers, kann der Empfänger durch Zahlungen an den Verursacher das Recht auf Minderung des negativen externen Effektes erwerben. Dabei wird der Betrag, den der Empfänger aufzuwenden bereit ist, höchstens seiner durch den externen Effekt verursachten Schädigung entsprechen, während der Verursacher mindestens einen Betrag fordert, der seinem Verlust aus der Unterlassung der Auslösung des Effektes gleichkommt. Bei einer Rechtsauslegung zugunsten des Empfängers kann der Verursacher das Recht auf Abgabe erwerben. Er wird dazu höchstens einen Betrag aufwenden, der seinem Gewinn aus der Verursachung des Effektes entspricht, während der Empfänger mindestens einen Betrag fordern wird, der seiner Schädigung gleichkommt. Der Betrag, den die Parteien vereinbaren, ist somit bei beiden Rechtsauslegungen identisch und die Allokation optimal. Unabhängig von der Rechtsausgestaltung entsteht somit das gleiche effiziente Allokationsergebnis. Diese Neutralität gilt allerdings nicht für die Einkommensverteilung, weil jeweils nur eine der beiden Parteien Kompensationszahlungen aufwendet. Die Anwendung des Coase-Theorems setzt voraus, dass externe Effekte eindeutig zurechenbar sind und die Internalisierung keine Transaktionskosten in Form von Informations-, Verhandlungs- und Kontrollkosten verursacht.                  Literatur: Schumann, J., Grundzüge der mikroökonomischen Theorie, 5.Aufl., Berlin u.a. 1987, S. 407 ff.

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