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Buyback-Geschäft

[s.a. Lizenzpolitik] Buyback (Rückkaufgeschäft) ist ein Kompensationsgeschäft, bei dem ein Anlagenlieferant mit Waren bezahlt wird, die auf der gelieferten Anlage erzeugt wurden. Damit weist diese Art von Geschäften Ähnlichkeiten zur Projektfinanzienmg auf (vgl. Isselstein/Schaum, 1998, S. 196).

(im Aussenhandel, deutsch: Rückkaufgeschäft). Auch Rückkaufgeschäft genannte Form von Kompensationsgeschäften, bei denen als Gegenleistung (“Software”) die Produkte geliefert werden, die mit Maschinen, als sog. „Hardware” geliefert, produziert wurden. Siehe auch Rückkaufgeschäft.

Rückkaufgeschäft Kompensationsgeschäft.

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