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Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

In der Gesundheitswirtschaft: National Ordinance on Hospital Rates Bis zur verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) durch das Fallpauschalengesetz und die Fallpauschalen-Verordnung, regelte die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) die Details der pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung (voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung). Die BPflV sieht nach den Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes zur Ausgabenbremsung folgende Vergütung vor:Fallpauschalen und Sonderentgelte für genau definierte Krankenhausleistungen.Für die übrigen allgemeinen Krankenhausleistungen wird prospektiv ein krankenhausindividuelles Rest-Budget gebildet, auf dessen grundlage Abteilungspflegesätze für ärztliche und pflegerische Tätigkeiten und Basispflegesätze für die übrigen Leistungen des Krankenhauses einschließlich Unterkunft und Verpflegung vereinbart werden.Mit der obligatorischen bundesweiten Einführung der DRG in 2004, gilt die BPflV nur noch für die Krankenhäuser, die nicht in das DRG-System einbezogen sind (psychiatrische Krankenhäuser). §§ 10 ff BPflV



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