Betriebsverfassungsgesetz

Gesetz von 1972, das die Betriebsverfassung regelt. Das B. gilt für alle Betriebe mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Es regelt hauptsächlich die Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrats, die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat sowie die Bestimmungen bei Verletzung der bestehenden Verpflichtungen.

inzwischen häufig geändert, regelt Bildung und Rechte des Betriebsrats, die Betriebsversammlung und die Beteiligung der Arbeitnehmer (dazu zählen nicht die leitenden Angestellten) im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, der zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss. Mitbestimmungsrecht, Tendenzbetriebe, Personalvertretung eines Gewerbebetriebes.

(BetrVG) ist das die Betriebsverfassung des Arbeitsrechts regelnde Gesetz, das - abgesehen von den Betrieben des öffentlichen Dienstes - auf die meisten Betriebe Anwendung findet. Lit.: Betriebsverfassungsgesetz, mit einer Einf. v. Thüsing, G., 36. A. 2007; Richardi, R., Betriebsverfassungsgesetz, 10. A. 2006; Fitting, K. u.a., Betriebsverfassungsgesetz, 23. A. 2006; Kraft/Wiese/Kreutz/ Oetker/Raab/Weber/Franzen, Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 8. A. 2005; Betriebsverfassungsgesetz, hg.v. Däubler, W. u.a., 9.A. 2004; Wlotzke, O./Preis, U., Betriebsverfassungsgesetz, 3. A. 2006; Betriebsverfassungsgesetz, hg.v. Düwell, F., 2. A. 2006




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