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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Anwendungsverbot

Maßnahme, die verhindert, daß bestimmte Stoffe in den Verkehr gebracht werden oder zur Anwendung kommen. Neben dem generellen Anwendungsverbot existieren Verbote mit Erlaubnisvorbehalt. Verfügungen werden oft reaktiv getroffen, wenn bereits ein umweltgefährdender oder rechtswidriger Sachverhalt vorliegt.



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